Ein Konzept aller Parteien im Bezirksausschuss
1. Interessenvertretung
Der Bezirksausschuss vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger eines Stadtbezirkes und Anliegen der örtlichen Wirtschaft gegenüber dem Stadtrat und der Verwaltung.
Er fördert den Prozess der Willens- und Meinungsbildung und wirkt als Mittler mit bei der Formulierung und Klärung von Interessen aus der Bürgerschaft und der örtlichen Wirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit. Für auftretende Konflikte zwischen unterschiedlichen Zielvorstellungen sucht er Lösungen, durch demokratische Beteiligung und Entscheidungen.
Hierzu dienen die regelmäßigen Beratungen und Versammlungen des BA, die Erörterungen und Entscheidungen zu Bürgerfragen, Anträge an Stadtrat und Verwaltung, die Einberufung von Einwohner- und Bürgerversammlungen im Stadtbezirk.
2. Entscheidungskompetenz
Der BA fällt Entscheidungen aus eigener Kompetenz in den Angelegenheiten des Stadtbezirks, die vom Stadtrat festgelegt sind.
3. Mitwirkung bei Entscheidungen
In eigenen und in Angelegenheiten mehrerer Stadtbezirke wirkt der BA an den Entscheidungen des Stadtrats mit. Hierzu besitzt er das Recht, die Interessen des Stadtteils mit seiner genaueren Ortskenntnis, vor dem Stadtrat zu vertreten.
Der BA bereitet Verwaltungsakte im Stadtbezirk vor. Hierzu besitzt er auf Grund seiner örtlichen Sachkenntnis und politischen Erfahrung besondere Kompetenz.
4. Abwägung von Interessen
Der BA kann nicht jeden Bürgerwunsch erfüllen. Als Grundlage für die Entscheidungen des BA findet eine gerechte Abwägung zwischen den unterschiedlichen Interessen statt. Die Diskussionen und Entscheidungen hierzu sollen für alle Bürger möglichst transparent und nachvollziehbar sein.
Abzuwägen sind unterschiedliche, oft auch konfliktträchtige Interessen innerhalb des Stadtbezirks, zum Beispiel:
• zwischen Bewohnern und örtlicher Wirtschaft,
• zwischen Alten und Kindern,
• zwischen ansässigen Bürgerinnen und Bürgern und Gaststättenbesuchern
• zwischen Autofahrern und spielenden Kindern,
Oft ist aber auch ein Ausgleich und Kompromiss zwischen den Interessen im Stadtteil und den benachbarten Stadtbezirken sowie den übergeordneten Zielen für die Gesamtstadt zu finden.
5. Die Qualität der Zusammenarbeit im BA
Um sachgerechte Entscheidungen fällen zu können, sollen alle Mitglieder des BA gleichen Zugang zu den erforderlichen Informationen haben. Die Zusammenarbeit im BA soll unabhängig von den unterschiedlichen Ansichten und Zielen der Parteien durch gegenseitige Achtung und korrekten Umgang geprägt sein.







